Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neues aus unserem Unternehmen und unserem Angebot.
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Kanal-Notdienst bis 22 Uhr
Weiteres nach Absprache.
Neue Homepage online
Schön, dass wir Sie auf unserer neuen Homepage begrüßen dürfen. Hier finden Sie ab sofort aktuelle Informationen!
Steuertip!
Handwerkerkosten - Arbeitslohn steuerlich abziehen
Bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen
Seit dem 01.01.2009 ist der maximale Betrag für berücksichtigungsfähige
Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhöht worden. Bis zu maximal 20 Prozent kann - gerechnet auf diesen Betrag - die Einkommensteuer reduziert werden. So ergibt sich bei Handwerkerkosten der maximale
Betrag von 1.200 Euro.
Ohne Gewähr auf Angaben. Informationen sind dem Internet zu entnehmen!